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Aug '09

Handyverbot auch für Fahrlehrer

Lange ist bekannt, dass Autofahrer, die während der Fahrt mit dem Handy am Ohr telefonieren und dabei erwischt werden, ein Bußgeld zu bezahlen haben. Entegegen der Annahme eines Fahrlehrers, der gegen die 40-Euro-Buße vor Gericht Einspruch erhoben hatte, gilt dieser Beschluss jetzt jedoch auch für mitfahrende Fahrlehrer. Der Kläger hatte darauf gepocht, dass er lediglich mitgefahren wäre und das Fahrzeug vom Schüler gelenkt worden sei. Das Bundesverfassungsgericht konnte diese Argumentation jedoch in keiner Weise akzeptieren, da der Fahrschüler, wie die Bezeichnung es schon ausdrückt, noch keine Erlaubnis zur unbeaufsichtigten Fahrt mit einem PKW habe, und somit der Fahrlehrer als alleiniger Verantwotlicher Führer des PKW’s anzusehen ist, und als ein solcher eben nicht mit dem Handy am Ohr telefonieren dürfe. Das Telefonieren über eine Freisprecheinrichtung oder aber ein Headset sind selbstverständlich sowohl für Fahrer als auch Fahrlehrer erlaubt.